Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Haustüre im Mehrfamilienhaus nicht abgeschlossen werden darf. Eine abgeschlossene Haustür schützt vor Einbrechern, trotzdem ist es nicht immer erlaubt sie zu verschließen. Denn es gibt etwas, das mehr noch mehr zählt als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner – der Schutz von Leben und Gesundheit.

So hat das Landgericht Frankfurt am Main in seinem  Urteil vom 12.05.2015 (Az.: 2-13 S 127/12) entschieden. Die Begründung: „Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zum Aufschließen der Türe parat haben“.

In dem verhandelten Fall hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, die Haustür nachts zu festgelegten Zeiten abzuschließen. Die Richter entschieden, dass das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, und kippten den Beschluss.

Bei einem Feuer etwa müssen Bewohner mitunter schnell fliehen. Da ist der richtige Schlüssel nicht immer griffbereit. Ist dann die Haustür abgeschlossen, kann niemand das Haus verlassen und die Bewohner sitzen in der Falle.

Eine Alternative, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner und den Anforderungen eines sicheren Fluchtweges gerecht wird, kann u.a. der Einbau eines Mediatorschlosses (siehe Link) oder der Einbau von einem Anti-Panikschloss sein. Die Türe lässt sich verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch immer über die Betätigung des Türdrückers auch ohne Schlüssel auf. Damit ist eine ungehinderte Flucht möglich.

Haben wir somit auch Ihr Problem gelöst?

Für die Beantwortung von Rückfragen sowie für die Planung und Umsetzung der Möglichkeiten in Ihren Objekten stehen wir Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung und unterbreiten Ihnen auf ein individualisiertes Angebot.